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Hygieneschutzkonzept Ämter

- Allgemeiner Ratgeber

Hygienegriff

Mundschutz

Trennwände für Büro & Produktionsstätten

Hygieneschutz

Die in den geltenden Vorschriften enthaltenen Gesundheitsvorschriften und Schutzkonzepte für die Verbreitung des SARS-CoV-2-Coronavirus in deutschen Städten müssen beim Auftreten des Coronavirus beachtet werden und funktionieren. Differenzierungen sind zwischen zwei Aspekten zu machen:

  • Das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz)
  • Das Verhältnis zwischen Einrichtungen / Dienstleistungen-Kunden / Nutzern (Katastrophenschutz / Infektionsschutz)

Das Hygieneschutzkonzept Ämter sollte diese beiden Aspekte berücksichtigen. Die aktuellen SARS-CoV-2-Sicherheitsvorschriften stellen besondere Anforderungen an dieses Konzept des Schutzes eines einzelnen Tätigkeitsbereichs. Zusätzlich zu den in dieser Verordnung klar genannten Aspekten sollte ein Kapitel zum Arbeitsschutz speziell in das Konzept der Hygiene aufgenommen werden. Es sind mindestens folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  • Angemessene Raumlüftung (wenn möglich, intensive Belüftung alle ein bis zwei Stunden, d.h. wenn möglich, seitliche Belüftung bei geöffneten Fenstern, nicht nur beim Kippen)
  • Im Hygieneschutzkonzept für Ämter ist eine gute Händehygiene sehr wichtig. Zudem müssen auf Infektionsmöglichkeiten wie Husten- und Niesregeln geachtet und körperlichen Kontakt wie Händeschütteln vermieden werden. Dies beinhaltet die Bereitstellung geeigneter Seifen- und Handtuchspender.
  • Das Amt muss über ausreichende sanitäre Einrichtungen verfügen. Insbesondere müssen öffentliche Toiletten berücksichtigt werden, wo die tägliche Reinigung von Oberflächen, wie beispielsweise Türgriffen, erhöht werden muss.
  • In jedem Fall sollte die Raumbelegung reduziert und Sitzplätze mit ausreichen Abstand kalkuliert werden. Wenn dies nicht möglich ist, müssen Trennwände verwendet werden, oder beide Personen müssen einen Mund- und Nasenschutz tragen, um das Hygieneschutzkonzept für Ämter einzuhalten. Auch gestaffelte Ruhe- und Arbeitszeiten sind sinnvoll, damit sich keine großen Mitarbeiteransammlungen bilden.
  • Nach heutigem Kenntnisstand sollte die bestehende RLTA nicht geschlossen werden, da geschätzt wird, dass die Möglichkeit einer Ausbreitung von SARS-CoV- 2 durch das Lüftungssystem (Klimaanlage, RLTA) sehr gering ist. Um den Luftaustausch zu erhöhen, sollte der entsprechende Volumenstrom so weit wie möglich eingestellt werden. Bei RLTA und Außenluft sollte das Volumen der Außenluft erhöht werden. Regelmäßige Wartung und Instandhaltung müssen gemäß den anerkannten technischen Vorschriften durchgeführt werden.

 

  • Stellen Sie sicher, dass Arbeitnehmer mit Anzeichen einer akuten Atemwegserkrankung nicht zur Arbeit gehen.

 

  • Umfassende Informationen und Anweisungen zu den aktuellen Hygieneanforderungen im Hygieneschutzkonzept für Ämter der Mitarbeiter.

Hygieneschutzkonzept Ämter – optimaler Infektionsschutz für Jedermann

Wie wir alle wissen, sind Hände die Hauptträger von Krankheitserregern. Hygienegriffe spielen eine wichtige Rolle als die am häufigsten verwendete Kontaktfläche. Türgriffe können gefährliche Viren, Pilze und Bakterien verbreiten. Durch häufiges Händewaschen kann das Übertragungsrisiko verringert werden. Möglicherweise kann man sich allerdings an der nächsten Türklinke trotzdem infizieren. Hier werden beispielsweise Hygienegriffe aus Silber und Kupfer eingesetzt. Silber und Kupfer wirken antibakteriell, antiviral und fungizid.

Die intelligente Technologie des Hygienegriffs verbessert nach dem Hygieneschutzkonzept für Ämter aktiv die Händehygiene am Türgriff, der sich sehr gut für Bereiche wie Toiletten, sanitäre Einrichtungen und andere stark frequentierte Türen in Restaurants, Hotels, öffentlichen Einrichtungen, Einzelhandelsgeschäften, Regierungsbehörden und Büros.

Infektionen vorbeugen

Der Hygienegriff kombiniert einen Vorgang des Öffnens der Tür und des Desinfizierens Ihrer Hände. Wenn der Türgriff gedrückt wird, beginnt die Anwendung automatisch. Jedes Mal, wenn die Tür geöffnet oder geschlossen wird, kann ab sofort jeder Mitarbeiter, Kunde oder Gast sicher sein, dass dieser ausreichend geschützt ist.

Viele Infektionskrankheiten wie die aktuelle Corona-Pandemie oder Grippe werden von Bakterien übertragen. Diese Krankheitserreger bleiben auf Türgriffen und anderen Oberflächen haften und werden so verbreitet. Fakten haben gezeigt, dass eine hygienische Händedesinfektion Infektionen und die Ausbreitung von Krankheiten sowie eine Bakterienweiterleitung auf andere Menschen verhindern kann. Ein innovativer Hygienegriff kann diesen Infektionsschutz einfach und mühelos präzise unterstützen. Mit einem hygienischen Griff erreicht man mitsamt Hygieneschutzkonzept für Ämter das Ziel einer optimalen Händehygiene, was ein wichtiger Schritt nach vorne ist.

Antibakteriell und antiviral durch hygienische Händedesinfektionen

Infektionen werden meist von Viren und Bakterien übertragen. Der Erreger haftet an der Oberfläche und breitet sich über die Hände durch das Anfassen der Türgriffe aus. Studien haben gezeigt, dass dieselben Türgriffe das Virus auf mindestens 14 Menschenhände verbreiten und es bis zu sechsmal von einer Hand zur anderen wandert. Das ist eine wahre Herausforderung im Hygieneschutzkonzept für Ämter, eine hygienische Händedesinfektion so korrekt wie möglich durchzuführen. Händewaschen ist jedoch nicht jedermanns Sache. Es stellte sich heraus, dass nur 78 % der Deutschen nach dem Toilettengang ihre Hände waschen. Es wird geschätzt, dass bis zu 80 % der Infektionen durch bakterienkontaminierte Hände übertragen werden. In diesem Fall ist die Anwendung und Verwendung der technologischen Innovation eines entsprechenden Hygienegriffs genau das Richtige.

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